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Das neue Verpackungsgesetz + Änderungen 2022

Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird jeder Händler, der Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, verpflichtet, sich bei den Recyclingkosten zu beteiligen.

Wer ist betroffen?

Einfach ausgedrückt: Jeder Händler, der als sog. Erstinverkehrbringer verpackte Produkte an den Endkunden, meist privater Endverbraucher, versendet.
ab Juli 2022:
Zusätzlich müssen Gewerbetreibende Ihre Umverpackung (egal wohin es geht) anmelden.
Bei Fulfillment-Center gilt: Anzumelden hat die Verpackung jener Händler, wem das zu verpackende Produkt gehört!

Der Verkauf von lizenzierten Verpackungen ist gesetzlich nicht möglich! Ausnahmen bei Serviceverpackungen möglich.
Jeder Versender muss sein Verpackungsmaterial unter eigenem Firmennamen bei einem dualen System lizenzieren lassen.

Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.

Was sind Verpackungsmittel?

Alles was zusätzlich zum Produkt im Versandkarton zu finden ist und natürlich der Versandkarton selbst. Dazu gehört z.B. zerknülltes Papier, auch Zeitungspapier, Luftpolsterfolie, Styropor, Plastikbänder, Packband, Dokumententasche uvm. Das und noch vieles mehr landet im Müll und sollte, - nein muss – ab dem 01.01.2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und einem Entsorger Ihrer Wahl (an-)gemeldet werden.

Was ist zu tun?

Schritt 1: Anmelden bei einem dualen System Ihrer Wahl (= zum Erwerb der persönlichen Verpackungslizenz)
--> z.B. Landbell, Interseroh, Grüner Punkt, …

Schritt 2: Anmelden beim Verpackungsregister (= staatliche Instanz zur öffentlichen Überwachung der Inverkehrbringer von Verpackungen)

Schritt 3: An beide Stellen Ihre in Umlauf gebrachten Mengen (an-)melden

Kosten – Folgen

Das Verpackungsregister ist kostenfrei und schafft Transparenz auf dem Markt, da jeder Einblick darauf hat.

Ihr frei ausgewähltes duales System berechnet die Kosten anhand Ihrer verbrauchten Menge.

Da es sich um ein Gesetz handelt, werden Pflichtvernachlässigungen, wie die fehlende Registrierung und Lizenzierung mit hohen Bußgeldern bestraft, die bis zu einer Höhe von € 200.000 betragen können.


Fazit:

→ Noch vor dem 01.01.2019 anmelden und rechtssicher weiterverkaufen! ←

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