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Änderungen im Paketdienst / Postgesetz

Damit die Post-Grundversorgung auch in der modernen Zeit gut verläuft, hat sich die deutsche Regierung für eine Postnovelle eingesetzt.
Diese soll dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen angepasst werden und mehr Wert auf Nachhaltigkeit im Versand gelegt wird.

Das Postgesetz ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten (PostG).
Dieses Gesetz gilt für alle, die „[…] inländische oder grenzüberschreitende Postdienstleistungen erbringen[…]“¹. Somit ist es irrelevant, welcher Paketdienstleister verwendet wird (DHL, Hermes, UPS, DPD, GLS, …).

Was bedeutet das konkret?

Packstation – Digitalisierung

Im Zuge der Modernisierung und zur Vereinfachung der Abholung gibt es immer mehr elektronische Packstationen, die rund um die Uhr zugänglich und via App auf dem Smartphone zu öffnen sind. Hier gibt es die Version mit einem Display vor Ort oder der reinen Appsteuerung.
Laut Gesetz müssen Pakete an die Empfängeradresse zugestellt werden.
Ist eine Zustellung an diese „[…] nicht möglich, ist die Sendung nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder des Empfängers vorliegt.“²
Das bedeutet, dass das Paket unter anderem an eine Postfiliale oder an eine Packstation (wie oben beschrieben) geliefert wird und dort für „mindestens sieben Werktage zur Abholung bereitzuhalten“³ ist.

Der Anbieter (Paketdienstleister) muss den Empfänger über den erfolglosen Zustellversuch informieren und zur Abholung am nächstgelegenen Hinterlegungsort auffordern. Hinzu kommt, dass der Empfänger einer automatisieren Station (die nur mit eigenen technischen Geräten geöffnet werden kann) widersprechen kann. Entweder im Einzelfall oder dauerhaft.

Letzteres soll verhindern, dass Personen gezwungen werden, moderne Geräte (wie Smartphones) zu kaufen, um an Pakete zu gelangen.

DHL Brieflaufzeiten + Briefpreise

Aktuell müssen Briefe zu 80 % am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen (bitte die Postkasten-Abholzeiten berücksichtigen!) und zu 95 % am zweiten Werktag. Das verschiebt sich aufgrund umweltschützender Maßnahmen (z. B. Verzicht von Nachtflügen) um einen Tag. Folglich müssen Briefsendungen zu 95 % am dritten Werktag und zu 99 % am vierten Werktag den Empfänger erreichen.⁴

Diese Regelung gilt ab 01.2025. Die Briefpreise könnten sich ebenfalls ändern, das wird jedoch erst noch entschieden/festgelegt.

DHL Warensendung + NEU: 01.2025 DHL Kleinpaket

Bücher- und Warensendung (BaWu) wurde umbenannt zu „Warensendung“ und unterteilt sich seit dem 10. Oktober 2024 nicht mehr in 500 g und 1000 g, sondern läuft nur noch unter die 1000 g Variante. Für Sendungen über 1 kg wird ein Gewichtszuschlag gegenüber der Warensendung bis 1 kg erhoben.⁵

DHL nimmt ab 01.01.2025 ein weiteres Produkt auf. Das sogenannte DHL Kleinpaket mit der Größe 353 × 250 × 80 mm (Außenmaß), Maximalgewicht: 1000 g + Haftung bis 20 Euro Warenwert. (Link PDF DHL)

10/20 kg Kennzeichnung / Schutz der Beschäftigten

Der Onlinehandel floriert, umso mehr Pakete belasten das Postsystem. Darunter auch schwere über 20 Kilogramm. Paketdienstleister sind dazu „verpflichtet, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen, es sei denn, einer einzelnen Person steht für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung.“⁶
Dieses Hilfsmittel ist bislang noch nicht näher definiert worden.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass „Pakete, deren Einzelgewicht zehn Kilogramm […] übersteigt, mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht […] gekennzeichnet sind, bevor diese den Bereich der Zustellung erreichen.“⁷
Pakete über 20 Kilogramm müssen ebenfalls wie oben deklariert werden, jedoch muss dies sich von der Variante unterscheiden.

Fazit für den Versand:

Paketgewichte bei der Labelerstellung sollen korrekt angegeben werden, alles Weitere müssen die Paketdienstleister technisch umsetzen. Bezüglich der 2-Personen-Regel wird das, wie so oft, über den Preis geregelt.

¹ PostG § 1
² PostG § 13 / ³ PostG § 13 (3)
⁴ PostG § 18
https://www.deutschepost.de/de/w/warensendung.html (Deutsche Post Website/Warensendung)
⁶ PostG §73 (2) / ⁷ PostG §73 (1)

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