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Die "ideale" EU-Verpackung

Infos aus dem EU-Verpackungsgesetz-Chaos


Die EU schafft Richtlinien und Regeln für die Entsorgung von Verpackungsmüll jeglicher Art.

Leider kocht jedes Land sein eigenes Gericht und es entsteht ein bürokratisches und kaum durchschaubares Chaos.
! Achtung - etwas ironiebehaftet !

 

Dieses Bild soll verdeutlichen, wo die Zukunftsreise hingeht, wenn die EU keine konkrete, einheitliche Regel erschafft.
Dabei fehlen garantiert noch einige Kennzeichnungen. Das Bild repräsentiert die zukünftige "neutrale" Verpackung.

Hier ein kurzer Einblick in das Chaos:

LandGültig abBetroffen ist?Was ist zu tun?
Deutschland seit 2019 / seit 2022 verschärft Hersteller = ALLE Inverkehrbringer/Versender der Verpackungen* Registrierung beim Verpackungsregister + Anmeldung beim dualen System
Österreich ab 2023 verschärft Betroffen sind Hersteller und Importeure, Abpacker in Österreich sowie ausländische Händler, wenn sie direkt an Endverbraucher versenden Anmeldung und Lizenzierung beim dualen System (in Österreich)
Frankreich seit 2022 Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen - Alle die an den privaten Endverbraucher versenden Verpackungsmengen beim staatlichen Rücknahmesystem anmelden/lizenzieren
+ Verpackungskennzeichnung "Triman" + Information zur Mülltrennung
Italien ab 2023 Verpackungshersteller, -verwender, Hersteller und Importeure Beitritt bei CONAI (gilt nicht für ausländische Unternehmen)
+ Verpackungskennzeichnung --> Identifikationscode des Verpackungsmaterials (z.B. PAP20) sowie die Anweisung zur getrennten Abfallsammlung und sachgerechten Entsorgung
Dänemark seit 2008 Hersteller und Importeure (Niederlassung Dänemark) / Umsatzgrenze beim ausländischen Direktversand an Endverbraucher Dänemark regelt es über eine spezielle Sonderverbrauchersteuer, Registrierungsstelle: Erhvervsstyrelsen & Steuerbehörde: Skattestyrelsen
Luxemburg seit 2020 Luxemburgischer Hersteller oder luxemburgische Importeur Verpackungsmengen beim luxemburgischen Umweltamt bzw. dualen System melden
... usw.     *Verpackungen = egal welche Materialart (Pappe, Folie, Glas, ...)

 

Gilt eine deutsche lizenzierte Verpackung auch im Ausland?

Nein.
Da der Beitrag zur Entsorgung in Deutschland abgeführt wird, die Verpackung aber im Ausland entsorgt wird (über den Endverbraucher), muss das deutsche Unternehmen sich auch in den jeweiligen Verpackungsregistern/-systemen der Zielländer anmelden und dort eine Gebühr entrichten.


Haben Sie jetzt den Durchblick?
Wir nicht.

Denn zu allem Überfluss gelten im B2C und B2B wieder unterschiedliche Regeln.

Angaben ohne Gewähr - Stand November 2022



Wir sind dafür und finden es gut, dass die Recycling- und Entsorgungssysteme unterstützt und finanziert werden, wodurch die Umwelt geschont wird!
Die Umsetzung dieser einzelnen Regeln ist jedoch kompliziert und ganz klar ein kapitalistisches Mittel. Abgesehen davon, sind nahezu alle Firmen (vor allem jene, die in Deutschland versenden) registrierungspflichtig, was jeder im Verpackungsregister einsehen kann!

Eine einfache EU-Lösung - al a abcMeineVerpackung e.K.:

Die Hersteller (jene die aus Rohmaterial ein Verpackungsprodukt herstellen (Kartonagen, Versandtaschen, ... Stretchfolie, Klebeband, Glas, ...)) melden ihre produzierte Menge an und bezahlen eine "EU-Recyclingsteuer". Dieses Geld wird anteilig (gemessen an der kg-Summe des "Abfalls") an alle Staaten und dessen Recyclingsysteme abgeführt.

Das schlussendlich der Endverbraucher diese Steuer anteilig durch die weitergegebenen Kosten bezahlt, ist uns allen hoffentlich klar ;-)

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