Durch das Verpackungsgesetz (§ 5 Abs. 2) sind Plastiktüten „[...] mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten.“
Die einzige Ausnahme betrifft „[...] Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, [...]“ - damit sind s.g. Obst- / Gemüsetüten (Hemdchentüten/Hemdchentragetaschen) gemeint. Zudem sind „Bio-Tüten“ ebenfalls verboten, da die biologisch abbaubaren Kunststoffe nicht recycelt werden, sich in der Natur nicht vollständig abbauen und die Beschaffenheit & Bezeichnung dazu verleitet, sie nicht sachgerecht zu entsorgen.
Das Verpackungsgesetz macht keine Späße, denn ein Verstoß gegen dieses Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können, diese Strafe¹ kann bis zu 100'000 Euro betragen.
Seit 2020 bieten wir Papiertragetaschen in braun an, seit 2024 sogar in Farbe und haben inzwischen neun verschiedene Größen im Sortiment.
Unsere Papiertüten sind aus Kraftpapier (70 m²/g) und der Griff 5-fach gefaltet.
Mit den Farben, rot, grün, hellblau, gelb, schwarz, orange, pink und braun, decken wir eine bunte Palette ab und Sie können die passende Auswahl für Ihr Unternehmen finden (Corporate identity).
Sehen Sie sich gerne um ⇒ www.meineVerpackung.de/Papiertragetaschen ⇐
Nicht nur im Einzelhandel sind Papiertragetaschen einsetzbar, sondern auch bei Messen, im Großhandel, in der Bäckerei/Konditorei/Metzgerei, natürlich auch in der Gastro, im Imbiss oder bei To-Go-Artikeln, uvm.
Papiertüten statt Plastiktüten
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